Kosten & Rahmenbedingungen
Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihres Kostenträgers zur Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Die Abrechnung in meiner Praxis erfolgt gemäß den aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Stand: 01.07.2024). Die genauen Kosten hängen von der jeweiligen Therapieleistung ab und orientieren sich an den empfohlenen Sätzen. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In der Regel werden diese Kosten von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen vollständig oder anteilig übernommen. Die genaue Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Weitere Leistungen (z. B. Diagnostik oder Berichte) werden entsprechend der GOP zusätzlich berechnet. Für die Beantragung einer Psychotherapie benötigen Sie in der Regel einen sogenannten Konsiliarbericht Ihres Haus- oder Facharztes.
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)
Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, wenn kein zeitnaher Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeut:innen verfügbar ist (geregelt im SGB V §13 Abs. 3).
Bitte beachten Sie:
- Das Erstgespräch wird möglicherweise nicht von der Krankenkasse übernommen
- Die Kosten können zunächst selbst getragen werden
Vorbereitung (empfohlen)
Wenn Sie eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren planen, ist es hilfreich, vorab:
- sich bei Ihrer Krankenkasse über das Verfahren zu informieren
- eine psychotherapeutische Sprechstunde (PTV 11) wahrzunehmen
- Absagen von kassenzugelassenen Therapeut:innen zu dokumentieren
- einen Konsiliarbericht von ihrem Haus - oder Facharzt einzuholen
Weitere Informationen finden Sie auch auf Therapie.de.
weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden sie auf www.therapie.de
